Handlungsfeld B1.2: Wald und Forst
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In diesem Handlungsfeld ist der Waldverein Vorarlberg einer der zentralen Akteure. Die Maßnahmen orientieren sich an der Biodiversitätsstrategie Österreich 2030+:
Forstwirtschaftliche Praxis
- Schaffung und Erhaltung von strukturreichen Waldrändern mit Krautsaumzone und Sträuchern als wertvolle Biotopverbundachsen
- Stärkung der naturnahen Waldbewirtschaftung unter Bedachtnahme auf waldgebundene Organismen und den Klimawandel
- Vertraglich gesicherter Ausbau von Trittsteinbiotopen und Waldschutzgebieten sowie Forcierung sonstiger regional angepasster biodiversitätsfördernder Maßnahmen im Wirtschaftswald
- Umwandlung und Überführung von naturfernen Beständen in mehrschichtige oder stufige Bestände, Orientierung der Baumartenwahl an der potenziellen natürlichen Waldgesellschaft bzw. Empfehlung aus der Waldtypisierung unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels
- Förderung und Pflege des Unterwuchses in den Wäldern
- Keine Aufforstungen mit potenziell invasiven gebietsfremden Arten
Erhaltung
- Erhaltung von Bäumen mit Baummikrohabitaten (Asthöhlen, Mulmhöhlen, Spechtbäume…) und Habitatbaumgruppen, Alt- und Totholzinseln
- Erhöhung des Totholzanteils in den Naturräumen
Erntetechnik
- Dauerwaldbewirtschaftung mit bodenschonenden Ernte- und Bringungsmethoden
- Techniken für die Plentarwaldbewirtschaftung und Einzelbaumentnahme verbessern
- Kein Durchfräsen des Waldbodens
Jagd und Wild
- Deutliche Reduktion der Verbissbelastung bei Tanne und Laubbaumarten, um deren natürliche Verjüngung auch ohne Schutz zu ermöglichen
- Regulierung der Wildbestände auf ein ökologisch tragbares Maß
- Reduktion der Fütterungspraxis
- Anwendung von Verbiss-Kontrollmethoden auf Revierebene
- Ausstieg aus der Verwendung von Blei in Munition, um Risiken für die Biodiversität und die menschliche Gesundheit zu verhindern
Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- Orientierung der forstlichen Fort- und Bewusstseinsbildung in der Waldbewirtschaftung am Konzept des naturnahen Waldbaus unter Beachtung der Lebensraumfunktion und den Herausforderungen des Klimawandels
- Bewusstseinsbildung bei Waldbewirtschafter*innen über die Bedeutung von Totholz für die Fauna, totholzbewohnende Insekten und Vögel
- Berücksichtigung von biodiversitätsrelevanten Faktoren bei Planung, Errichtung und Bewilligung von Forststraßen
- Berücksichtigung der fragmentierenden Folgewirkungen auf die Waldbiodiversität bei der Planung und Bewilligung von Windkraftanlagen, Aufstiegshilfen und anderen sowie touristischen Infrastruktureinrichtungen
- Vertiefung und Ausbau des Wissens zu ökologischen Zusammenhängen, zur Erhaltung der Biodiversität, zum Naturschutz (Lebensraumverbesserung), sowie über naturschutzrechtliche Grundlagen als zentrales Element bei der Aus- und Weiterbildung der Jäger und Jägerinnen