Handlungsfeld B1.3: Gewässer
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Wasserbauliche Praxis
- Maßnahmen zum Schutz des Bodensees inkl. Uferbereich, Schaffung von möglichst vielen naturnahen Uferzonen
- Erhalt und Renaturierung von Tümpeln und Teichen, vor allem auch jenen, die zeitweilig austrocknen
- Fließgewässerrenaturierungen, Rückbau von Barrieren
- Verbindung von Maßnahmen des umfassenden Hochwasserrisikomanagements mit ökologischen Verbesserungen
- Sicherstellung eines nachhaltigen Geschiebe- und Schwebstoffmanagements unter Einbeziehung aller natürlichen Sedimentationsräume, auch jener, die zurzeit für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden
- Errichtung funktionierender Fischaufstiegs- sowie -abstiegshilfen (Wanderhilfen) für eine durchgängige Fischwanderung
- Erhaltung und Anlage von naturnahen stehenden Kleingewässern
Erhaltung
- Nutzung von Potenzialen des öffentlichen Wasserguts für Biodiversitäts-Zwecke
- Erhaltung bzw. Schaffung von dem Gewässertyp angepassten Gehölz- und Grünstreifen mit standortgerechten heimischen Pflanzen
- Erhaltung und angepasste Pflege von Gräben und kleinen Fließgewässern (Wiesenbäche) mit Augenmerk auf günstiger Böschungsneigung
- Pufferstreifen zur Biodiversitätsförderung im Bereich von Fließgewässern und Gräben im Siedlungsbereich und in der Agrarlandschaft
- Schonende schneidende Mähtechniken verwenden, keine Mulcher, keine Absaugung von Mähgut
Fischerei
- Förderung von nachhaltiger Fischzucht, Wildfischbestandsbewirtschaftung und nachhaltiger, extensiver Bewirtschaftung von Teichen
- Kein Besatz mit allochthonen Arten sowie Reduktion allochthoner Bestände in heimischen Gewässern
- Durchführung von Laichplatz-Kartierungen sowie Förderung des Schutzes und Erhalt von Laichschonstätten
- Nachzucht und (Wieder-)Ansiedlung heimischer Fische, Flusskrebse und Muscheln aus geeigneten Mutterstämmen an Flussläufen und stehenden Gewässern mit eingebrochenen Beständen
Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- Verstärkte Maßnahmen zur Reduktion der Bodenerosion zur Vermeidung von hohen Stoffeinträgen bei Starkregenereignissen
- Sanierung und Optimierung bestehender Kraftwerke unter Berücksichtigung ökologischer Auflagen im Rahmen von Wiederverleihungen oder durch ausreichende Anreizförderung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
- Verstärkte Aufnahme von (gewässer)ökologischen Zusammenhängen in Aus- und Weiterbildungsangebote als Voraussetzung für gesetzliche Fischerprüfungen
- Gesetzliches Verbot zum Besatz mit gebietsfremden, nicht-standortgerechten Wassertieren