Handlungsfeld B1.3: Gewässer

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Wasserbauliche Praxis

  • Maßnahmen zum Schutz des Bodensees inkl. Uferbereich, Schaffung von möglichst vielen naturnahen Uferzonen
  • Erhalt und Renaturierung von Tümpeln und Teichen, vor allem auch jenen, die zeitweilig austrocknen
  • Fließgewässerrenaturierungen, Rückbau von Barrieren
  • Verbindung von Maßnahmen des umfassenden Hochwasserrisikomanagements mit ökologischen Verbesserungen
  • Sicherstellung eines nachhaltigen Geschiebe- und Schwebstoffmanagements unter Einbeziehung aller natürlichen Sedimentationsräume, auch jener, die zurzeit für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden
  • Errichtung funktionierender Fischaufstiegs- sowie -abstiegshilfen (Wanderhilfen) für eine durchgängige Fischwanderung
  • Erhaltung und Anlage von naturnahen stehenden Kleingewässern

Erhaltung

  • Nutzung von Potenzialen des öffentlichen Wasserguts für Biodiversitäts-Zwecke
  • Erhaltung bzw. Schaffung von dem Gewässertyp angepassten Gehölz- und Grünstreifen mit standortgerechten heimischen Pflanzen
  • Erhaltung und angepasste Pflege von Gräben und kleinen Fließgewässern (Wiesenbäche) mit Augenmerk auf günstiger Böschungsneigung
  • Pufferstreifen zur Biodiversitätsförderung im Bereich von Fließgewässern und Gräben im Siedlungsbereich und in der Agrarlandschaft
  • Schonende schneidende Mähtechniken verwenden, keine Mulcher, keine Absaugung von Mähgut

Fischerei  

  • Förderung von nachhaltiger Fischzucht, Wildfischbestandsbewirtschaftung und nachhaltiger, extensiver Bewirtschaftung von Teichen
  • Kein Besatz mit allochthonen Arten sowie Reduktion allochthoner Bestände in heimischen Gewässern
  • Durchführung von Laichplatz-Kartierungen sowie Förderung des Schutzes und Erhalt von Laichschonstätten
  • Nachzucht und (Wieder-)Ansiedlung heimischer Fische, Flusskrebse und Muscheln aus geeigneten Mutterstämmen an Flussläufen und stehenden Gewässern mit eingebrochenen Beständen

Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen

  • Verstärkte Maßnahmen zur Reduktion der Bodenerosion zur Vermeidung von hohen Stoffeinträgen bei Starkregenereignissen
  • Sanierung und Optimierung bestehender Kraftwerke unter Berücksichtigung ökologischer Auflagen im Rahmen von Wiederverleihungen oder durch ausreichende Anreizförderung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
  • Verstärkte Aufnahme von (gewässer)ökologischen Zusammenhängen in Aus- und Weiterbildungsangebote als Voraussetzung für gesetzliche Fischerprüfungen
  • Gesetzliches Verbot zum Besatz mit gebietsfremden, nicht-standortgerechten Wassertieren