Handlungsfeld B1.4: Lichtverschmutzung

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Die Lichtverschmutzung hat großen Einfluss auf die Abnahme der Biodiversität. Gut dokumentiert ist dies bei nachtaktiven Insekten. Aber auch Vögel und Säugetiere leiden unter dem nächtlichen Dauerlicht. Sogar Zugvögel werden auf ihrem Flug beeinträchtigt. Über die indirekten Folgen auf auch tagaktive Populationen und die Folgen für die Nahrungskette ist noch wenig bekannt. Insgesamt wird Lichtverschmutzung für gefährdete und bereits geschwächte Populationen durch andere Faktoren, wie Habitatverluste, intensive Landnutzung und Belastungen durch Pestizide als schwere zusätzliche Belastung angesehen [1].

  • Alle Lichtquellen daraufhin prüfen ob sie notwendig sind und die ganze Nacht strahlen müssen
  • Änderung hin zu biodiversitätsfreundlichen und energieeffizienten Beleuchtungsanlagen, Reduktion der Beleuchtungsdauer und -stärke durch Halbnachtschaltung und Bewegungsmelder.
  • Vermeidung von Beleuchtungen bei Gebäuden in naturnaher Umgebung an Gewässern, Wasserfällen, exponierten Standorten und hohen Bauwerken. Vor allem historische Gebäude und Ruinen sind oft wichtige Lebensräume und werden die ganze Nacht angestrahlt
  • Kein Anstrahlen von Bäumen
  • Beleuchtung in Gärten und Parks nur dort, wo es absolut notwendig ist

Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen

  • Einrichtung von großflächigen Lichtschutzgebieten in den bislang am wenigsten belasteten Teilen
  • gesetzlichen Schutz bezüglich Lichtverschmutzung
  • Auflagen für Neubauten, Lichtausweis für Gebäude ähnlich Energieausweis
  • Bildung und Beratung bezüglich Lichtverschmutzung