Handlungsfeld B1.5: Siedlungsgebiet, Gemeinden und Straßenraum

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(Siehe auch Handlungsfeld N1.2: Grüne Städte und Dörfer)

Viele Arten, die früher in der agrarisch geprägten Landschaft anzutreffen waren, haben sich nunmehr in den Siedlungsraum geflüchtet, da dort mehr Angebot an Nahrung und Nistplätzen herrscht. Da im Siedlungsraum die Schaffung von naturnahen Strukturen weit weniger mit ökonomischen Abhängigkeiten verbunden ist, als im landwirtschaftlichen Sektor, ist es umso wichtiger, flächendeckende, zusammenhängende naturnahe Gebiete zu schaffen. Dazu zählen öffentliche Flächen, Straßenraum, Flächen der öffentlichen Hand (Schulen, Institutionen, Verwaltung…), Flächen des Geschosswohnungsbaus, Betriebsgelände (siehe Handlungsfeld B1.7) und private Gärten (siehe B1.8).

Wesentlich zu beachten sind dabei auch Dach- und Fassadenbegrünung (siehe B1.6) und Eindämmung der Lichtverschmutzung (siehe B1.4).

Maßnahmen in Gemeinden, sowie auf Landes- und Bundesflächen:

Erhalt und Pflege

  • Erfassung aller Flächen, die Potenzial für Biodiversität bieten und, nach Maßgabe des Standorts, sofortige Änderung der Pflege zur Biodiversitätsförderung
  • Förderung von Insekten und vor allem von Bestäubern durch Erhalt und Schaffung von naturnahen Blühstreifen und Grünflächen, die nur ein- bis zweimal jährlich gemäht werden. Bei Neuanlage auf mageren Boden achten
  • Mähgut auf der Fläche 3-5 Tage liegen lassen, damit die Aussamung funktioniert, dann abräumen
  • Keine Verwendung von torfhaltigen Produkten, Pestiziden, Insektiziden, Herbiziden und Mineraldünger
  • Neophythenkontrolle auf allen Flächen und geeignete mechanische Maßnahmen zur Eindämmung
  • Insekten- und amphibienschonende Mäh- und Erntetechnik, mähen mit Messerbalken, kein Einsatz von Schlegelmähgeräten, kein Mulchen, keine Absauggeräte, keine Mähroboter
  • Entsiegelung von befestigten Oberflächen, welche keine dichte Decke erfordern (z. B. Parkplätze)
  • Renaturierung und Schaffung weiterer naturnaher Grün- und Wasserflächen in verbauten Gebieten
  • Anlage von Wildhecken und Baumalleen entlang von Straßen, außer in Gebieten in denen der Artenschutz offene Landschaften erfordert
  • Bei Baumpflanzungen auf ausreichenden Wurzelraum und Wasserversorgung achten [1]

Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen

  • Information und Bildung von Gemeindevertreter*innen, Verwaltungsangestellten, angestellten Pflegekräften (Bauhof, Straßenmeisterei…) zum Biodiversitätserhalt (vgl. Naturvielfalt in der Gemeinde [2])
  • Bei Neubauten und -anlagen vom Standort und Zustand der Fläche ausgehen und Biodiversitätsvernetzung in der Raumordnung und im Bebauungsplan festlegen
  • Planung und Umsetzung einer naturnahen Begrünung beim Neubau öffentlicher (Wohn)Bauten
  • Erfassung von Streuobst auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen und Förderung der Pflege und Neupflanzung von Streuobstbäumen auf öffentlichen Flächen, Förderung dezentraler Erhaltung in Hausgärten
  • Bei den Zulieferern, bei Materialbeschaffung und Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen (für Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen…) auf die Förderung der Biodiversität achten (vgl. Teilbereich L1: Emissionen konsumentenseitig reduzieren)
  • Fleischkonsum reduzieren und möglichst regional erzeugtes Fleisch aus grasgebundener Aufzucht verwenden