Handlungsfeld E1.10: Agri-PV forcieren

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Verantwortlich für den Inhalt: Hans Punzenberger

Mitarbeit: Christina Vaccaro, Christof Drexel

Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf das Aktionsfeld 7.6 der Strategie der EA+.

Status quo

Ausgangslage und Zielsetzung

Agri-PV bietet durch die Kombination von Landwirtschaft mit Energiegewinnung mehrere Vorteile. Neben der doppelten Flächennutzung profitieren Landwirte auch etwa durch verringerten Wasserbedarf u.ä. [1]. Das Potenzial ist generell enorm, hohe Schattentoleranz (positive Auswirkung auf den Ertrag) ist jedoch eher bei Gemüseanbau zu finden, kaum bei Getreide, das in Vorarlberg dominant ist. Die Zielsetzung lautet hier deshalb, 50% der Gemüseanbauflächen (85 ha) als Agri-PV-Fläche zu nutzen; verbunden mit einer Lieferung von 85 GWh/a. Effekt bei Substitution von Importstrom ca. 0,07 Tonnen CO2 pro Person und Jahr.

Anbieter mit Referenzen: [2]

Gesetze und Verordnungen, regional

  • Naturschutzrecht: [3]

Gesetze und Verordnungen, Bund und EU

  • Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: [4]

Förderungen und Subventionen, regional

Förderungen und Subventionen, Bund und EU

Maßnahmen

Landtagsbeschluss für Agri PV als Umsetzungsstrategie (E1.10.1)

Durch einen Beschluss des Landtages zur Förderung von Agri PV könnten solche Subventionen einen Anreiz schaffen mehr solcher Anlagen in Vorarlberg zu installieren.

Durch die gezielte Förderung von Agri-PV Systemen werden in kurzer Zeit große Mengen an Solarstrom in das Portfolio von Vorarlberg aufgenommen. Bedingt ist dies durch die sehr viel größeren Flächen welche im Vergleich zu Wohngebäuden zu Verfügung stehen.

Auftraggeber / Entscheidungsträger Landtag
Kostenelemente ?
Finanzierung Land
Umsetzung durch Landtag
Dauer bis 2023
Messung der Umsetzung 0/1 Beschluss für Förderungen

Beispiel:

Steiermark: Förderung von innovativer Photovoltaik-Doppelnutzung [5]

Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Neuerrichtung und Erweiterung von innovativen Photovoltaikanlagen mit Doppelnutzung in der Steiermark. Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 20 kWp betragen. Der Förderantrag kann von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses gewährt

Erstellung eines Ratgebers für Agri PV (E1.10.2)

Um die vielfachen Vorteile der Agri PV darzustellen, wird ein Ratgeber erstellt, welcher die Doppel- bzw. Mehrfachnutzen aufzeigt und mit wirtschaftlichen Daten ergänzt. Ergänzt wird dieser mit der Präsentation von Pilotanlagen (Siehe E1.10.3) sowie der Ausarbeitung eines Videos.

Auftraggeber / Entscheidungsträger Landtag
Kostenelemente Konzeption, Video, Druck und Versand
Finanzierung Land, Spsonsoren
Umsetzung durch AEEV, EIV, LKV
Dauer bis 2023
Messung der Umsetzung 0/1 Abschluss und Aussendung des Ratgebers

Ausführung von Pilotanlagen von Agri PV Systemen (E1.10.3)

Durch die Ausführung einiger weniger Pilotanlagen könnten sich Interessierte auch vor Ort ein Bild von verschiedenen Anwendungen machen und informieren. Die Finanzierung und Durchführung einiger weniger verschiedener Anlagen sowie die Machbarkeit bzw. der Einsatz im laufenden Betrieb wird anschaulich gemacht. Speziell werden eine Geflügelschattierung, eine unterfahrbare Anlage sowie ein Solarzaum als Windschutz zur Ausführung gebracht.

Auftraggeber / Entscheidungsträger Investoren
Kostenelemente abhängig von Anlagentyp und Größe
Finanzierung Investoren
Umsetzung durch Fachfirmen
Dauer bis 2024
Messung der Umsetzung Aufbau drei verschiedener Anwendungstypen

Sicherstellung der Refinanzierung von Agri PV (E1.10.4)

Mit Agri PV wird vielfach durch die verfügbaren großen Flächen eine entsprechende Anlageleistung erreicht, womit sehr schnell große Kapazitäten aufgebaut werden können. Um die Investitionsentscheidung zu erleichtern, werden verschiedene Sicherstellungen der Refinanzierung sowie ein Contracting-Modell speziell für diesen Anlagentyp entwickelt und angeboten. Dabei wird auch eine Ladeinfrastruktur installiert, um für die Elektrifizierung der Landmaschinen eine kostengünstige Energiequelle sicherzustellen

Auftraggeber / Entscheidungsträger OEMAG, Landes-Klimaneutralitätsfonds
Kostenelemente Projektierung und Anlagenerrichtung
Finanzierung OEMAG, Landes-Klimaneutralitätsfonds, Projektfonds aus freiwilliger CO2-Bepreisung
Umsetzung durch Abwicklung stelle Landesfonds
Dauer bis 2023
Messung der Umsetzung 0/1

Auswirkungen der Umsetzung

...auf die Ökonomie

Für eine typische Anlagengröße von 1 MWp werden Kosten von 945 €/kWp angesetzt; darin ist die aufwendigere Unterkonstruktion enthalten. (Kostenaufgliederung nach Fraunhofer Institut 2022 [6]): Modul 320 €/kWp; Unterkonstruktion 250 €/kWp; Standortvorbereitung und Installation 150 €/kWp; Wechselrichter 40 €/kWp; Elektrik 25€/kWp; Projektierung 50€/kWp; Netzanschluss 70 €/kWp sonst. Kosten 40€/kWp)

Für Reinigung und Instandhaltung wird ein Satz von 1,5% der Investition angenommen.

Der Ertrag resultiert aus einer angenommenen Einspeisequote von 100%; bei einer Einspeisevergütung von 0,15 €/kWh (Marktpreis Stand September 2022: ca. 0,3 €/kW) können die Anlagen mit insgesamt 85 GWh Jahresertrag einen Überschuss von rund 8 Mio. € erwirtschaften. Die CO2-Vermeidungskosten sind somit negativ und liegen bei -310 €/TonneCO2. Der Ertrag übersteigt die Kosten ab einem minimalen Einspeisetarif von ca. 0,06 €/kW.

...auf den Arbeitsmarkt

in Arbeit

Sonstige Auswirkungen

Co-Benefits

Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...

Nachteilhafte Nebenwirkungen

Partizipation

Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?

Umsetzergruppe

Interessensvertretungen, Netzwerke

Technologie- und Lösungsanbieter

Unabhängige FachexpertInnen

Allgemeine Anmerkungen