Handlungsfeld E1.5: PV-Ausbau auf Wohngebäuden

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Verantwortlich für den Inhalt: Hans Punzenberger

Mitarbeit: Matyas Scheibler, Christof Drexel

Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf das Aktionsfeld 7.6 der Strategie der EA+.

Status quo

Ausgangslage und Zielsetzung

In der Szenarienbetrachtung 2030 [1] wurde für 2030 ein technisches Potenzial von 770 GWh PV-Ertrag auf Wohngebäuden ermittelt. Der jährliche Zubau lag in der Vergangenheit bei 6-10 GWh; zuletzt (2021) aber bei rund 30 GWh. Dem Ausbautrend auf diesem Niveau folgend, könnten bis 2030 weitere 240 GWh/a hinzukommen. Effekt durch die Substitution von Importstrom ca. 0,19 Tonnen CO2 pro Person und Jahr.

Mit SUSI stellt das Energieinstitut ein wertvolles Tool zur Auslegung und Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen zur Verfügung [2].

Gesetze und Verordnungen, regional

  • Bautechnikverordnung: [3] (PV-Gebot)

Gesetze und Verordnungen, Bund und EU

  • Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: [4]

Förderungen und Subventionen, regional

Förderungen und Subventionen, Bund und EU

Maßnahmen

Akzeptanz für PV in Baubranche erhöhen (E1.5.1)

Speziell von Architekten aber auch von der gesamten Baubranche wird die Errichtung von PV-Anlagen vielfach noch kritisch beurteilt – und nicht von Anfang an in den Planungsprozess eingebunden. Durch eine breit getragene Kampagne für die einzelnen Fachrichtungen werden die technischen Möglichkeiten und Vorteile von PLUS-Energiehäusern aufgezeigt – und das Potential einer integrativen Umsetzung vermittelt.

Auftraggeber / Entscheidungsträger Land Vorarlberg
Kostenelemente Konzeption der Info-Kampagne, Aufwand für Umsetzung
Finanzierung Land, WKV, Ingenieurkammer, VAI
Umsetzung durch Transformationsteam
Dauer bis 2025
Messung der Umsetzung Anzahl der Veranstaltungen

PV-Pflicht bei Neubau und Sanierung (E1.5.2)

Jeder Verbrauch von Energie bedeutet einen Eingriff in die Landschaft. Um die damit verbundene Beeinträchtigung der Biodiversität so gering wie möglich zu halten, ist die max. Nutzung der Bauobjekte für die Produktion von Solarstrom sicherzustellen. In der Bautechnikverordnung wird daher eine Verpflichtung für die Errichtung von PV-Anlagen mit einem Ertrag von mindestens 100 kWh pro m² überbaute Fläche verankert (Ausnahme: Flächen mit einem Ertrag von weniger als 700 kWh/kWp müssen nicht genutzt werden). Ergänzend hierzu wird über eine gesetzliche Verpflichtung die nachträgliche Installation von PV-Anlagen im Zuge von Sanierungsprojekten sichergestellt.

Auftraggeber / Entscheidungsträger Land Vorarlberg
Kostenelemente keine
Finanzierung keine
Umsetzung durch Landtag
Dauer bis 2025
Messung der Umsetzung 1/0

Zielgerichtete Finanzierungshilfen (E1.5.3)

Besitzer*innen von Objekten, die Investitionen in PV-Anlagen (trotz gesamthafter ökonomischer Vorteile) nicht tätigen können, erhalten besicherungsfreie Darlehen von der öffentlichen Hand und/oder anderen Finanzierungs-Instituten.

Umsetzung Land, Banken, Projektfonds
Verantwortlich tbd
Kostenelemente Investitionskosten
Finanzierung Erlöse aus der Stromproduktion
Messung der Umsetzung 1/0

Definition von standardisierten Solarstrompaketen (E1.5.4)

Um die Entscheidung zur Umsetzung zu beschleunigen, wird ein Standard-Paket von Anlagenkomponenten definiert und inkl. Installationsleistungen zu einem vergünstigten Preis angeboten.

Umsetzung PV-Branche
Unterstützung, Initiative Land, Energieinstitut, AEEV
Kostenelemente technisches Konzept, Medienarbeit
Finanzierung Land Vorarlberg, Sponsoren
Messung der Umsetzung 0/1

Prüfung eines zentralen Einkaufs und eines gemeinsamen Materialdepots Solarstrom (E1.5.5)

Bei kurzfristigen Investitionsentscheidungen ist oft die Lieferfähigkeit von Anlagenkomponenten ein Grund für die Nicht-Installation. Um jede Gelegenheit für eine Installation nutzen zu können, wird der Aufbau eines Gemeinschaftslagers für Anlagenkomponenten geprüft; ebenso die Möglichkeit des zentralen Einkaufs. Details für Organisation, Abwicklung und Vorfinanzierung werden unter Interessierten gemeinsam ausgearbeitet.

Auftraggeber / Entscheidungsträger PV-Branche
Kostenelemente Konzepterstellung, Vorfinanzierung
Finanzierung Banken, Projektfonds aus freiwilliger CO2-Abgabe
Messung der Umsetzung 0/1

Auswirkungen der Umsetzung

...auf die Ökonomie

Für die Investitionskosten werden hier 1.800 €/kWp (Mittelwert für Anlagen zwischen 5 und 20 kW, inkl. MwSt.; Förderungen berücksichtigt) angesetzt.

Lebensdauer der Anlage: 30 Jahre; laufende Kosten für Versicherung, Reinigung, Wartung und Reparaturen (inkl. Wechselrichter nach 15 Jahren): 1,5% der Investitionskosten (27 €/kWp.a).

Auch Lagen und Orientierungen, die vom Optimum abweichen, können wirtschaftlich genutzt werden; es wird deshalb ein mittlerer Ertrag von 800 kWh/kWp kalkuliert.

Der finanzielle Ertrag kann in Abhängigkeit von eigenen Stromkosten und Einspeisevergütung stark variieren, was in der Modellierung entsprechend abgebildet wird. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von einem Drittel und Stromkosten von 20 cent/kWh, sowie einer Einspeisevergütung von 10 cent/kWh ergeben sich negative CO2-Vermeidungskosten von -7 €/Tonne; bei Stromkosten von 30 cent/kWh und einer Einspeisevergütung von 20 cent/kWh sind es aber bereits -315 €/Tonne (Netto-Ertrag einer 10 kWp-Anlage: ca. 800 €/a).

...auf den Arbeitsmarkt

in Arbeit

Sonstige Auswirkungen

Co-Benefits

Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...

Nachteilhafte Nebenwirkungen

Partizipation

Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?

Umsetzergruppe

Interessensvertretungen, Netzwerke

Technologie- und Lösungsanbieter

Unabhängige FachexpertInnen

Allgemeine Anmerkungen