Handlungsfeld E1.7: PV-Ausbau auf öffentlichen Gebäuden
Verantwortlich für den Inhalt: Hans Punzenberger
Mitarbeit: Christof Drexel
Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf das Aktionsfeld 7.6 der Strategie der EA+.
Status quo
Ausgangslage und Zielsetzung
Rund 20% der Nicht-Wohngebäude stellen Schulen und Kindergärten, Krankenhäuser und Pflegeheime, sowie Sport- und Veranstaltungsstätten [1]; das technische Potenzial liegt bei etwa 160 GWh/a. Mit der Zielsetzung, 50% davon zu heben, könnten 2030 ca. 80 GWh/a geliefert werden. Effekt bei Substitution von Importstrom ca. 0,07 Tonnen CO2 pro Person und Jahr.
Gesetze und Verordnungen, regional
- Bautechnikverordnung: [2] (PV-Gebot)
Gesetze und Verordnungen, Bund und EU
- Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: [3]
- Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD, in Überarbeitung): [4] - 100% EE-Abdeckung am Standort, ab 2027
Förderungen und Subventionen, regional
Förderungen und Subventionen, Bund und EU
Maßnahmen
Architekturwettbewerb PV auf öffentlichen Gebäuden (E1.7.1)
Um seitens der Gemeinden neben dem notwendigen Handlungsbedarf auch die Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wird für jede Gemeinde eine Potentialanalyse erstellt und Gestaltungsgrundsätze für die PV-Installation auf allen öffentlichen Gebäuden erarbeitet. Gemeinden mit der höchsten Solarstromproduktion auf verbauter Fläche sowie herausragende Konzeptionen (architektonisch, ökologisch) werden dabei ausgezeichnet und prämiert.
Auftraggeber / Entscheidungsträger | Gemeinden, Land, Gemeindeverband |
Kostenelemente | Konzeption |
Umsetzung durch | EIV, Architekturinstitut, ... (tbd) |
Messung der Umsetzung | Anzahl Gemeinden mit abgeschlossenen Analysen, prämierte Beispiele, realisierte Flächen |
GV Beschluss zur Mission Zero PLUS Gemeinde (E1.7.2)
Im Energiekonzept 2030 ist die Vorbildwirkung der Gemeinden als wichtiges Handlungsfeld festgehalten. Die Gemeinden werden darüberhinausgehend motiviert, auch alle verfügbaren Flächen von öffentlichen Gebäuden für eine Solarstromproduktion zu nutzen und im Idealfall als Bürgerkraftwerke zu realisieren, um die Bevölkerung für den Klimaschutz ins Boot zu holen.
Auftraggeber / Entscheidungsträger | Gemeindevertretung |
Kostenelemente | CO2 Kompensationszahlung |
Finanzierung | aus Gemeindebudget |
Umsetzung durch | Gemeindeverwaltung |
Dauer | laufend |
Messung der Umsetzung | Anzahl der GV Beschlüsse |
Auswirkungen der Umsetzung
...auf die Ökonomie
Für die Investitionskosten werden hier 1.500 €/kWp angesetzt.
Lebensdauer der Anlage: 30 Jahre; laufende Kosten für Versicherung, Reinigung, Wartung und Reparaturen (inkl. Wechselrichter nach 15 Jahren): 1,5% der Investitionskosten (22,5 €/kWp.a).
Auch Lagen und Orientierungen, die vom Optimum abweichen, können wirtschaftlich genutzt werden; es wird deshalb ein mittlerer Ertrag von 800 kWh/kWp kalkuliert.
Der finanzielle Ertrag kann in Abhängigkeit von eigenen Stromkosten und Einspeisevergütung stark variieren, was in der Modellierung entsprechend abgebildet wird. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von einem Drittel und Stromkosten von 30 cent/kWh und einer Einspeisevergütung von 15 cent/kWh betragen die (negativen) CO2-Vermeidungskosten -180 €/Tonne.
...auf den Arbeitsmarkt
in Arbeit
Sonstige Auswirkungen
Co-Benefits
Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...
Nachteilhafte Nebenwirkungen
Partizipation
Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?