Handlungsfeld E3.1: Wärmenetze neu- und ausbauen

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Verantwortlich für den Inhalt: Hans Punzenberger

Mitarbeit: Richard Büchele, David Schmidinger, Christof Drexel

Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf das Aktionsfeld 7.4 der Strategie der EA+.

Status quo

Ausgangslage und Zielsetzung

Derzeit werden ca. 7% der Endenergie für Raumwärme (308 GWh/a) über Wärmenetze bereitgestellt. In [1] wurde eine Zielsetzung von 35% formuliert, allerdings bei reduziertem Gesamtwärmebedarf. Ausgehend davon, dass der Prozesswärmebedarf zur Gänze dezentral dekarbonisiert wird (Handlungsfelder I1.4-6) und der Raumwärmebedarf gemäß Handlungsfeldern G1.1-3 um rund ein Drittel reduziert wird, korrespondiert diese Zielsetzung mit einer Endenergie von 1090 GWh/a. Der Ausbau erfolgt vorrangig in Gebieten mit hoher Wärmedichte, aber auch dort, wo Abwärme eingespeist werden kann. Prädestiniert sind jedenfalls Städte und größere Gemeinden, die noch nicht (wie etwa Bregenz und Bludenz) oder nur teilweise über Wärmenetze verfügen. Der Effekt der Dekarbonisierung wird in der Nachfrage der Fernwärme (Reduktion fossiler Energieträger) abgebildet; die Schaffung des Angebots ist aus dieser Perspektive eine rein wirtschaftliche Angelegenheit.

Gesetze und Verordnungen, regional

  • Raumplanungsgesetz: [2]

Gesetze und Verordnungen, Bund und EU

  • Erneuerbare-Wärme-Gesetz (in Begutachtung, Stand Juli 22): [3]

Förderungen und Subventionen, regional

Förderungen und Subventionen, Bund und EU

Der Ausbau von klimafreundlichen Fernwärmesystemen zur Versorgung von zumindest einem Endverbraucher, der mit dem Fernwärmeunternehmen nicht konzernmäßig verbunden ist wird gefördert. Davon umfasst ist die Errichtung von:

  • Wärmeverteilnetzen
  • Transportleitungen
  • Ringschlüsse von Netzen
  • Abnehmeranschlüsse

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Maßnahme zumindest 50 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme oder 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen oder zu 50 % aus einer Kombination der genannten Quellen.

Außerdem ist ein Dekarbonisierungspfad vorzulegen aus dem hervorgeht, wie beim betroffenen Verteilnetz bis 2030 ein Anteil von 60 % und bis 2035 ein Anteil von 80 % erneuerbarer Energie in der Fernwärmebereitstellung erreicht wird.

Informationsblatt klimafreundliche Fernwärmesysteme der KPC [4].

Ebenso gefördert werden Nahwärmeversorgungen auf Basis ernuerbarer Energieträger:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Geothermische Nahwärmeanlagen

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Informationsblatt der KPC [5]

Maßnahmen

Kommunale Wärmeplanung forcieren (E3.1.1)

Durch die Kartographierung der Wärmedichte in den einzelnen Gemeinden (bzw. Energieregionen) sowie der Abwärme-Potentiale können erste Schlüsse gezogen werden, wo und in welcher Form Wärmenetze ökonomisch sinnvoll umsetzbar sind. Die Gemeinden (bzw. Energieregionen) werden aufgefordert und vor allem unterstützt, eine „Wärmestrategie 2030“ auszuarbeiten. Vorbild hierfür kann etwa die Stadt Dornbirn sein, die bereits einen Energie-Masterplan aufgelegt hat [6]. Die darauf basierende Energieraumplanung führt die Gebiete mit entsprechender Wärmedichte, Abwärmequellen und andere Ressourcen zusammen und ermöglicht die Konzeption und Umsetzung der multimodalen Nahwärmenetze inkl. der erforderlichen Einspeiser.

Open Source Tools wie [7] und [8] können bei einer Erarbeitung der Wärmestrategie und bei der Auslegung von Wärmenetzen helfen.

Durch die Einführung eines Facilitators in jeder Gemeinde (oder dem Zusammenschluss mehrerer kleiner Gemeinden) laufen die wesentlichen Schritte der Wärmeplanung an einer Stelle zusammen. Zu den Aufgabenfelder neben der Verortung von Wärmebedarfen und Abwärmequellen gehören außerdem die effiziente Plazierung von großen Erzeugern oder auch Verbrauchern. Eine zusätzliche Aufgabe ist die ressourcensparende Planung (z.B. Zusammenlegen von Wartungsarbeiten an Stromleitungen/Wasserversorgung mit Verlegung des Transport-/Verteilnetzes von Wärmenetzen).

Zu prüfen ist die Ausgestaltung eines eigenen Lehrgangs (z.B. WIFI).

Auftraggeber / Entscheidungsträger Land Vorarlberg
Kostenelemente Übertragung der bisherigen Arbeiten (Dornbirn, ...) auf restliche Städte und Gemeinden, Grobkonzepte für Gemeinden/Energieregionen
Finanzierung Gemeinden, Land Vorarlberg
Umsetzung durch Fachplaner, EIV, ...
Dauer bis 2024
Messung der Umsetzung Gemeinden mit Wärmeraumplan

Kompetenz Wärmeraumplanung aufbauen (E3.1.2)

Die kommunale Wärmeplanung ist bei Gemeinden und Fachplaner*innen noch vielfach Neuland. In spezifischen Schulungen wird das erforderliche Know-How aufgebaut, um eine hohe Qualität in der Erstellung sicherzustellen. Inhaltlich umfasst dies Wärmeplanung auch alle Wärmeerzeuger, die in multimodalen Wärmenetzen zum Einsatz kommen: Biomasse-KWK, direkte Abwärme, Groß-Wärmepumpen für die Anergienutzung, ... Ergänzend wird ein Leitfaden für Inhalt und Prozess erarbeitet.

Auftraggeber / Entscheidungsträger Land Vorarlberg
Kostenelemente Konzept und dessen Vermittlung
Finanzierung Land
Umsetzung durch EIV, Ziviling.kammer
Dauer bis 2023
Messung der Umsetzung 1/0

Weitgehende Anschlusspflicht (E3.1.3)

Wirtschaftklichkeit und Effizienz von Wärmenetzen steigen mit dem Anschlussgrad; außerdem soll das Dekarbonisierungspotenzial durch grüne Wärmenetze bestmöglich ausgeschöpft werden. Deshalb ist die Einführung einer weitestgehenden Anschlusspflicht auf Ebene der Landesgesetzgebung zu prüfen und wenn möglich umzusetzen. Ergänzend / alternativ werden im Einzugsbereich von Nahwärmenetzen Wohnbauförderungen nur bei Nahwärmeanschluß gewährt.

Auftraggeber / Entscheidungsträger Landtag
Kostenelemente keine
Finanzierung -
Umsetzung durch Landtag
Dauer bis 2023
Messung der Umsetzung 1/0

Vorarlberger Wärmepreisindex (E3.1.4)

Um die Akzeptanz der Bürger*innen für einen Anschluss zu erhöhen, wird ein „Vorarlberger Wärmepreisindex“ eingeführt, welcher für die einzelnen Wärmenetzbetreiber als Grundlage für entsprechende Tarifanpassungen dienen soll. Dieser wird seitens des Landes jährlich ermittelt und veröffentlicht.

Auftraggeber / Entscheidungsträger Landtag
Kostenelemente Definition der Berechnung sowie laufende Aktualisierung aufgrund von Markterhebungen
Finanzierung Land
Umsetzung durch Land
Dauer bis 2024
Messung der Umsetzung 1/0

Möglichkeit zur Bürger*innen-Beteiligung schaffen (E3.1.5)

Wärmenetze werden i.d.R. von der Gemeinde, vom Energieversorger oder von einem Contractor nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten errichtet und betrieben. Eine Beteiligung von Bürger*innen kann somit zum einen einen ökonomischen Nutzen stiften, viel mehr aber entsteht eine hohe Identifikation und Akzeptanz für die Projektumsetzung.

Auftraggeber / Entscheidungsträger Gemeinden, Energieversorger
Kostenelemente keine
Umsetzung durch EIV, AEEV, illwerke VKW (tbd)
Messung der Umsetzung 0/1

Auswirkungen der Umsetzung

...auf die Ökonomie

Keine - Errichtung und Betrieb erfolgen auf marktwirtschaftlicher Basis.

...auf den Arbeitsmarkt

in Arbeit

Sonstige Auswirkungen

Co-Benefits

Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...

Nachteilhafte Nebenwirkungen

Partizipation

Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?

Umsetzergruppe

Interessensvertretungen, Netzwerke

Technologie- und Lösungsanbieter

Unabhängige FachexpertInnen

Allgemeine Anmerkungen