Handlungsfeld G1.5: Direktelektrische Wärme reduzieren
Für den Inhalt verantwortlich: Martin Ploß
Mitarbeit: Willi Schlader, Stephen Kaltheier, Christof Drexel
Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf die Aktionsfelder 6.6 der Strategie der EA+.
Status quo
Ausgangslage und Zielsetzung
In Gebäuden werden etwa 660 GWh/a an elektrischer Energie direkt für Wärmezwecke verwendet (Raumwärme, Warmwasser); nach diversen Reduktionsstrategien (siehe vorherige Handlungsfelder) verbleiben noch ca. 380 GWh. Rund zwei Drittel davon nicht in Wohn-, sondern in Dienstleistungsgebäuden (Büro und Verwaltung, Hotellerie und Gastronomie, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheime, ...). In vielen Fällen lässt sich diese Wärme auch über Wärmenetze oder durch Wärmepumpen bereitstellen. Ziel ist es, zwei Drittel dieser direkt-elektrischen Wärme zu substituieren (60% Wärmepumpen / 40% Wärmenetze); der Bedarf an elektrischer Energie sinkt dadurch um rund 200 GWh/a. Der Minderbedarf wirkt sich direkt auf den Importstrombedarf aus, was gegenwärtig eine Emissionsreduktion von rund 0,19 Tonnen CO2 pro Person und Jahr zur Folge hat.
Gesetze und Verordnungen, regional
- Bautechnikverordnung: [1] (u.a. durch CO2-Höchstwerte)
Gesetze und Verordnungen, Bund und EU
- Europäische Gebäuderichtlinie (Entwurf 2022) – u.a. durch Ziel Nullemissionsgebäude
Förderungen und Subventionen, regional und Bund
- keine
Förderungen und Subventionen, Bund und EU
- keine
Maßnahmen
Neuauflage Bautechnikverordnung (G1.5.1)
In der für den 01.01.2025 geplanten Neuauflage der Bautechnikverordnung Vorarlberg sollten die folgenden Änderungen bezüglich der Zulässigkeit von direktelektrischen Wärmeerzeugungsanlagen vorgenommen werden:
- Verbot von direktelektrischen Heizsystemen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden; Ausnahme: als Zusatzheizung mit einer spezifischen installierten Heizleistung von max. 5W/m²WNFa
- Verbot von direktelektrischen Warmwasserbereitungssystemen in neuen Wohngebäuden
Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land Vorarlberg.
Der Erfolg der Maßnahme kann über den Energie- und Monitoring-Bericht der EA+ gemessen werden. Alternativ oder ergänzend kann die Anzahl der Wohneinheiten herangezogen werden, in denen die direktelektrische Heizung bzw. Warmwasserbereitung auf Wärmepumpe oder Fernwärme umgestellt wurde.
Änderung der Tarifstruktur Strom für Haushalts- und Gewerbekunden (G1.5.2)
Die Stromtarife für Haushalts- und Gewerbekunden sollten ab 2024 schrittweise so verändert werden, dass sie die Kostenstruktur in der Beschaffung regenerativ erzeugten Stroms widerspiegeln (dynamische Strompreise), z.B.
- niedrigere Strompreise im Sommer, höhere Preise im Winter
- niedriger Strompreise in Zeiten hoher regenerativer Erzeugung
- Wärmepumpentarife, in denen eine hohe zeitliche Flexibilität in der Wärmebereitstellung durch niedrigere Preise belohnt wird (Stromtarif in Abhängigkeit von der vereinbarten maximalen Stromliefer-Unterbrechung für die Wärmepumpe)
Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Landesenergieversorger und bei allen anderen Stromanbietern. Monitoring: Maßnahme durchgeführt ja/nein.
Neuauflage Wohnbauförderrichtlinie und Wohnhaus-Sanierungsrichtlinie (G1.5.3)
In der übernächsten Novelle der Wohnbauförderrichtlinie und der Wohnhaus-Sanierungsrichtlinie sollten zum 01.01.2025 über die Anforderungen der BTV 2025 hinausgehend die folgenden Änderungen umgesetzt werden:
- Förderung für den Ersatz von direktelektrischen Warmwasserbereitungsanlagen bei der Sanierung von Wohngebäuden durch Wärmepumpe oder Fernwärme
- Förderung für den Ersatz von Nachtspeicheröfen bei der Sanierung von Wohngebäuden durch Wärmepumpe oder Fernwärme - inkl. Kosten des neuen Wärmeverteil- und Abgabesystems
- Förderung für den Ersatz dezentraler direktelektrischer Heizsysteme durch Wärmepumpe oder Fernwärme
Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land Vorarlberg.
Der Erfolg der Maßnahme kann anhand der Anzahl der Wohneinheiten gemessen werden, deren Warmwasserbereitung von direktelektrisch auf Wärmepumpe oder Fernwärme umgestellt wurde.
Auswirkungen der Umsetzung
...auf die Ökonomie
Die Bandbreite an technischen Umsetzungen ist groß: Zum einen davon abhängig, in welcher Form die direktelektrische Wärme bereitgestellt wird (zentraler E-Boiler, Durchlauferhitzer, lokale Untertisch-Boiler, etc.); zum anderen, wodurch die elektrische Wärme ersetzt wird. So fallen bei einem ohnehin umgesetzten Anschluss an Wärmenetze nur sehr geringe Kosten an; im Nicht-Wohnbau lohnt sich die Installation einer Wärmepumpe sehr rasch.
Um die Ökonomie vorsichtig zu beurteilen, wird für die Substitution durch Wärmepumpen stellvertretend eine Abluft-Warmwasser-Wärmepumpe für einen 4-Personen-Haushalt kalkuliert: Investition (WP inkl. Installation) 5.000,-- €; Lebensdauer 20 Jahre; Wartungskosten 80,-- €/a. Anstelle von bisher 2.700 werden nur noch 900 kWh/a benötigt. Bei einem Strompreis von 0,2 €/kWh lassen sich die Kapitalkosten gerade bezahlen (CO2-Vermeidungspreis 17 €/Tonne).
Für den Anschluss an ein Wärmenetz wird ein Hotel mit einer Substitution von 20000 kWh_el/a herangezogen; für den Anteil an Anschlussgebühren an das Wärmenetz sowie die Anpassung der Hydraulik wird eine (Zusatz-)Investition von ebenfalls 30.000,-- € angesetzt. Anstelle des aktuellen Strompreises wird ein Wärmepreis von 0,12 €/kWh berechnet. Hierbei stellt sich ein CO2-Vermeidungspreis von -256 €/Tonne ein.
...auf den Arbeitsmarkt
in Arbeit
Sonstige Auswirkungen
Co-Benefits
Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...
Nachteilhafte Nebenwirkungen
Partizipation
Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?