Handlungsfeld G2.1: Verbrauchsreduktion Haushaltsstrom

Aus EGD
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Für den Inhalt verantwortlich: Martin Ploß

Mitarbeit: Willi Schlader, Matyas Scheibler, Christof Drexel

Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf die Aktionsfelder 6.6 der Strategie der EA+.

Status quo

Ausgangslage und Zielsetzung

Gegenwärtig verbrauchen die Vorarlberger Haushalte 443 GWh/a elektrische Energie (ohne Wärmeanwendungen). (Quelle EAV+ Monitoringbericht 2022, Zahlen für 2020);

Das entspricht einem spezifischen Wert von ca. 26 kWh/m²a; Der Vergleichswert für Österreich liegt nach Nutzenergieanalyse bei 31 kWh/m²WNFa.

Durch den Einsatz von LED-Beleuchtung, Haushaltsgeräten mit hoher Energieeffizienzklasse und anderen technischen Maßnahmen sind Werte zwischen 14 und 20 kWh/m²a zu erzielen (-30%) (Ploß 2022). Dabei gilt es, Rebound-Effekte zu vermeiden und die überbordende Technisierung der Haushalte einzubremsen. Durch die Neubautätigkeit würde der Wert bis 2040 auf knapp 500 GWh ansteigen; bei einer Einsparung von 20% im Bestand (Effekt: -0,08 Tonnen CO2 pro Person und Jahr) kann aber insgesamt ein Reduktionsziel von 5-10% (ca. 33 GWh) erreicht werden.

Gesetze und Verordnungen, regional

  • keine

Gesetze und Verordnungen, Bund und EU

  • keine

Förderungen und Subventionen, regional

  • Prämie VKW für Haushaltsgerätetausch in Höhe von 100 EUR (endete im März 2019)

Förderungen und Subventionen, Bund und EU

  • keine

Maßnahmen

Neuauflage Förderprogramm Stromversorger für Gerätetausch (G2.1.1)

Die Förderprogramme der Stromversorger für den Austausch alter Haushalts-Großgeräte sollten wieder aufgenommen werden. Die Förderzuschüsse sollten nach Einkommen differenziert werden.

Veränderung Tarifstruktur (G2.1.2)

Als Anreiz zur Reduktion des Haushaltsstromtarifs sollten progressive Tarife eingeführt werden, in denen ein von der Wohnungsgröße und/oder von der Anzahl der Bewohner abhängiger Grundverbrauch zu einem günstigen Verbrauch angeboten wird, während der darüberhinausgehende Verbrauch zu deutlich höheren Preisen abgerechnet würde.

Ein ähnliches Modell wird im Oktober 2022 als Reaktion auf die steigenden Stromtarife eingeführt, jedoch mit deutlich zu hohen Grundverbrauchspauschalen und einem deutlich zu niedrigen Tarif für den Grundverbrauch. Dadurch entfällt für einen großen Anteil der Haushalte der Anreiz für Effizienzmaßnahmen.

Als weitere Komponente sollten zeitvariable Tarife eingeführt werden, in denen der Strom zu Zeiten niedriger erneuerbarer Erzeugung höher ist.

Förderungen für energieeffiziente Haushaltgeräte für Bezieher von Wohnbeihilfe und/oder Heizkostenzuschuss (G2.1.3)

Haushalte, die über eine geringe Kaufkraft verfügen wohnen überdurchschnittlich oft in alten, unsanierten Gebäuden mit hohem Energiebedarf. Auch die Ausstattung mit Haushalts-Großgeräten ist oft alt und wenig energieeffizient.

Betroffene Haushalte werden durch Wohnbeihilfe und Heizkostenzuschuss unterstützt. Durch diese Subvention (auch) des Energieverbrauchs entsteht kein Anreiz zur Erhöhung der Effizienz.

Statt den betroffenen Haushalten nur über Wohnbeihilfe und Heizkostenzuschuss finanziell zu entlasten, sollte ein Teil der Finanzmittel (oder zusätzliche Mittel) eingesetzt werden, um den Kauf energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte zu subventionieren und die betroffenen Haushalte langfristig finanziell zu entlasten.

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land.

Die Wirkung der Maßnahme kann über die Anzahl der Haushalte gemessen werden, die mit neuen, effizienten Haushaltsgeräten ausgestattet wurden. Alternativ kann auch die Anzahl der neu angeschafften, effizienten Haushalts-Großgeräte als Indikator herangezogen werden.

Bewusstseinsbildung (G2.1.4)

Vielen Haushalten sind weder ihre Haushaltsstromverbräuche, noch –kosten bekannt. Auch wenn die jährliche Abrechnung inzwischen auch Angaben zu durchschnittlichen Verbräuchen enthält, können die meisten Haushalte die Höhe ihres Verbrauchs nicht einordnen. Ohne die Kenntnis der Einsparpotentiale besteht kein Anreiz, dien Verbrauch zu reduzieren. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung sollten daher intensiviert werden.

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt bei den Stromversorgern und beim Land Vorarlberg.

Der Erfolg der Maßnahme kann indirekt über die Entwicklung des Haushaltsstromverbrauchs gemessen werden.

Auswirkungen der Umsetzung

...auf die Ökonomie

Der Preis von Haushaltsgeräten hängt von sehr vielen Faktoren ab - etwa von der Marke, der allgemeinen Qualität, der Funktionalität. Auch die höhere Energieeffizienz hat ihren Preis, allerdings ist die diesbezügliche Qualität oft auch mit anderen Vorzügen verknüpft, sodass die Ökonomie hier äußerst schwer zu bestimmen ist. Viel einfacher stellt sich die Situation bei der Beleuchtung dar, weil moderne LED-Leuchtmittel mit vernachlässigbaren Kosten verbunden sind, aber große Mengen an Energie einsparen. Setzt man in Summe Mehr-Investitionen in Höhe von € 1.500,-- pro Haushalt an, lohnen sich diese im Lauf der Lebensdauer über den sparsameren Betrieb - was zu CO2-Vermeidungskosten von 0 €/to führt.

...auf den Arbeitsmarkt

in Arbeit

Sonstige Auswirkungen

Co-Benefits

Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...

Nachteilhafte Nebenwirkungen

Partizipation

Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?

Umsetzergruppe

Interessensvertretungen, Netzwerke

Technologie- und Lösungsanbieter

Unabhängige FachexpertInnen

Allgemeine Anmerkungen