Handlungsfeld G2.2: Verbrauchsreduktion Dienstleistungsgebäude

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Für den Inhalt verantwortlich: Martin Ploß

Mitarbeit: Matyas Scheibler, Christof Drexel

Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf die Aktionsfelder 6.6 der Strategie der EA+.

Status quo

Ausgangslage und Zielsetzung

In Dienstleistungsgebäuden wurden gemäß Monitoringbericht 2022 der Energieautonomie+ im Jahr 2020 über 316 GWh/a elektrische Energie in Form von Nutzerstrom (d.h. für die Energiedienstleistungen außer Heizung und Warmwasserbereitung) benötigt

Bei einer Gesamt-Nutzfläche des Bestandes an Nicht-Wohngebäuden von 11,1 Mio m²NFa (EIV 2020) entspricht dies einem spezifischen Verbrauch von ca. 36 kWh/m²NFa.

Zum Vergleich: Der mittlere Wärmeverbrauch der Nicht-Wohngebäude für Heizung und Warmwasser liegt bei etwa 101 kWh/(m²NFa), zusammen also 137 kWh/(m²NFa). Der Verbrauch der einzelnen Nutzungstypen von Nicht-Wohngebäuden schwankt stark (EIV 2022).

Vielfach liegen enorme Effizienz-Potenziale vor, insbesondere in den Bereichen der Beleuchtung, Lüftung und Klima. Auch hier führt aber die Neubautätigkeit zunächst zu mehr Bedarf, im Handlungsfeld G1.1 wurden hierfür 60 GWh angesetzt. Das Reduktionspotenzial einer breiten Effizienz-Offensive dürfte im Bestand bei etwa 30% (90 GWh) liegen, womit der heutige Wert trotz Zubau auf 280 GWh reduziert werden kann. Effekt: -0,08 Tonnen CO2 pro Person und Jahr.

Gesetze und Verordnungen, regional

  • Bautechnik: Beeinflusst u.a. den Kühlbedarf durch Regelungen zum sommerlichen Wärmeschutz; diese sind in Vorarlberg weniger streng, als in OIB RL 6 (2019)

Gesetze und Verordnungen, Bund und EU

  • OIB Richtlinie 6

Förderungen und Subventionen, regional

  • keine

Förderungen und Subventionen, Bund und EU

  • KPC-Förderung für energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte: [1]
  • KPC-Förderung für Free-Cooling-Systeme und andere innovative Kühlanlagen: [2]
  • KPC-Förderung für LED-Beleuchtung: [3]
  • KPC-Förderung für WRG in Lüftungs- und Kälteanlagen: [4]

Maßnahmen

Technisch: Checklist für Effizienz-Maßnahmen in allen relevanten Bereichen (Wirtschaftskammer Vorarlberg) [5]

Gute Darstellung der Möglichkeiten und Potenziale im Bereich von Kälteanlagen auf der klimaaktiv-Website: [6] Enthält ein Factsheet, einen Auditierungs-Leitfaden sowie Links zu Technologiepartnern und Best Practise Beispielen.

Neuauflage Bautechnikverordnung (G2.2.1)

In der für den 01.01.2025 geplanten Neuauflage der Bautechnikverordnung Vorarlberg sollten die folgenden Änderungen in Bezug auf die Reduktion des Nutzenergieverbrauchs von Nicht-Wohngebäuden aufgenommen werden:

  • Strengere Vorgaben für die Begrenzung des Nutzkältebedarfs
  • Strengere Vorgaben für PEB und CO2

Wird der Nutzkältebedarf durch architektonisch-gestalterische Maßnahmen (kleiner, ggf. nach Himmelsrichtungen differenzierte Fensterflächen…) sowie konstruktive Maßnahmen (Speichermassen) und passive Maßnahmen (Nachtlüftungskonzepte…) begrenzt, so sinken der technische Aufwand und der Energiebedarf zur Kühlung.

Strengere Vorgaben für PEB und CO2 führen dazu, dass auch die technischen Systeme zur Kühlung und die Beleuchtung optimiert werden müssen.

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land Vorarlberg.

Der Erfolg der Maßnahme kann durch ein Monitoring des sommerlichen Kühlenergieverbrauchs bewertet werden.

Beratungsprogramm energetisch-wirtschaftliche Optimierung von Nicht-Wohngebäuden (G2.2.2)

Um den Akteuren der Bauwirtschaft den schnellen Übergang zu hocheffizienten, dekarbonisierten und wirtschaftlichen Sanierungen zu erleichtern, sollte analog zum Beratungsprogramm für den Neubau und die Sanierung von Mehrfamilienhäuser ein neues Beratungsprogramm ab 2025 eingeführt werden. Die Beratung sollte zunächst für Neubau und Sanierung von Bürogebäuden angeboten werden. Inhalte und Struktur können sich am erfolgreichen Beratungsprogramm „Nachhaltig Bauen in der Gemeinde“ orientieren, die Beratungsinhalte und die Bewertung an einer adaptierten Version des Kommunalgebäudeausweises (KGA). Die Beratung sollte in einer zwei- bis dreijährigen Pilotphase vom EIV mit Partnern, später von weiteren Akteuren angeboten werden. Ziel ist es, möglichst vielen Bauherren bzw. deren Planern die Vorgehensweise zur energetisch-wirtschaftlichen Optimierung aufzuzeigen. Im Rahmen der energetisch-wirtschaftlichen Optimierung werden sowohl die Energieverbräuche und THG-Emissionen im Betrieb, als auch jene in der Herstellungsphase betrachtet. Die Beratung sollte einen Umfang von etwa 15.000 EUR pro Projekt haben, 7.500 EUR davon gefördert vom Land, der Rest als Eigenbetrag des Bauherrn. Die Beratung sollte auch die Bestandsaufnahme und Analyse beinhalten und auch das Thema Sanierung oder Abriss und Ersatzneubau umfassen.

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land Vorarlberg. Erfolgsindikator ist die Anzahl der Beratungen.

Förderung Monitoring Energieverbrauch und Optimierung Haustechnik (G2.2.3)

Zur Optimierung aller haustechnischen Systeme inkl. der Kühlung und Beleuchtung im Betrieb sollte eine Förderung für Monitoring und Analyse der Energieverbräuche in Kombination mit Maßnahmen zur Optimierung der technischen Systeme in der Praxis eingeführt werden. Der Fokus sollte zunächst auf Bürogebäuden liegen und später auf andere Nutzungstypen ausgeweitet werden. Die erhobenen Energieverbräuche sollten zentral in einer Datenbank abgelegt werden und als Benchmark-Werte je Gebäudetyp genutzt werden.

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land Vorarlberg.

Der Erfolg der Maßnahme kann anhand der Anzahl der durchgeführten Optimierungsmaßnahmen gemessen werden.

Einwirkung auf den Bund

Veränderung rechtlicher Randbedingungen

In einigen Bereichen – etwa dem Legionellenschutz – sollten bestehende Richtlinien evaluiert und ggf. neu formuliert werden.

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Bund.

Der Erfolg der Maßnahme kann daran überprüft werden, wie viele Richtlinien, die sich verbrauchserhöhend auswirken evaluiert und überarbeitet wurden.

Auswirkungen der Umsetzung

...auf die Ökonomie

in Arbeit

...auf den Arbeitsmarkt

in Arbeit

Sonstige Auswirkungen

Co-Benefits

Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...

Nachteilhafte Nebenwirkungen

Partizipation

Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?

Umsetzergruppe

Interessensvertretungen, Netzwerke

Technologie- und Lösungsanbieter

Unabhängige FachexpertInnen

Allgemeine Anmerkungen