Handlungsfeld G3.2: Sanieren statt abreißen

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Für den Inhalt verantwortlich: Martin Ploß

Mitarbeit: Theresia Tschol, Dietmar Lenz, Christof Drexel

Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf das Aktionsfeld 6.4.3.5 (Materialität) der Strategie der EA+.

Status quo

Bei der derzeitigen Abrissquote von 0,4%/a werden in Vorarlberg jährlich rund 800 Wohneinheiten abgerissen. Davon ausgehend, dass die Hälfte davon sinnvoll erhalten werden könnte, erspart man sich den Neubau von 400 Wohneinheiten, was mit einer grauen Emission von ca. 14000 Tonnen CO2 verbunden ist. Allerdings ist auch die Sanierung mit einer grauen Emission verbunden; hierfür wird rund ein Viertel der Neubauemission angesetzt. Es verbleibt eine Einsparung von 10500 Tonnen (knapp 0,03 Tonnen CO2 pro Person und Jahr). Der Grundsatz Sanieren statt abreißen sollte auch für Nicht-Wohngebäude eingeführt werden. Vor einer Quantifizierung der Wirkung müssen jedoch zunächst die notwendigen Grundlagendaten (Abrissquote Nichtwohngebäude nach Gebäudetypen) erhoben werden.

Ausgangslage und Zielsetzung

Gesetze und Verordnungen, regional

Gesetze und Verordnungen, Bund und EU

Förderungen und Subventionen, regional

  • Wohnhaussanierungsrichtlinie: erhöhte Grenze für die anerkannten Kosten für erhaltenswerten Gebäude derzeit 1.500 statt 1.400 EUR/m2

Förderungen und Subventionen, Bund und EU

Maßnahmen

Neuauflage Wohnhaussanierungsrichtlinie (G3.2.1)

In der übernächsten Novelle der Wohnhaussanierungsrichtlinie sollten zum 01.01.2025 die folgenden Änderungen zur Attraktivierung von Sanierungsmaßnahmen im Vergleich zu Abriss und Neubau umgesetzt werden:

  • deutlich höheres jährliches Gesamtbudget für die Förderung von Sanierungen im Vergleich zu jenem für den Neubau (Beispiel Deutschland: Finanzierungsmittel 2023 des Bundes für Gebäudesanierung: 12-13 Mrd EUR, für Neubau 1 Mrd EUR [1])
  • Umstellung (eines Teils) der Förderung für Sanierungen von Kredit auf Zuschuss (analog KfW-Förderung bzw. BEG-Förderung in Deutschland)
  • Einführung einer eigenen Wohnhaussanierungsrichtlinie für den gemeinnützigen Wohnbau mit besonders attraktiven Förderbedingungen
  • Differenzierung der Förderung nach Ausgangszustand des Gebäudes (Baualter, baulicher Zustand, Zustand des Energieversorgungssystems…)
  • Erhöhung der Kostengrenzen für Sanierungen (wurden in den vergangenen Jahren deutlich weniger angehoben als im Neubau)

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land Vorarlberg.

Der Erfolg der Maßnahme kann anhand der Anzahl der abgerissenen Wohneinheiten gemessen werden.

Beratungsangebot Sanierungsvorberatung („Sanierungslotse“) ausbauen (G3.2.2)

Das Beratungsprogramm versetzt Besitzer von älteren Wohngebäuden in die Lage, einzuschätzen, welche Optionen (Abriss und Neubau, Erweiterung und Teilung in mehrere Wohneinheiten…) sie zur Weiternutzung ihrer Immobilie haben. Hauptzielgruppe sind Bewohner von Einfamilienhäusern, die – klassischerweise nach Auszug der Kinder – die Gebäude zu zweit oder alleine nutzen und Überlegungen anstellen, wie sie die Wohnsituation im Alter gestalten sollen oder Erben von Einfamilienhäusern, für die sich oft ähnliche Fragestellungen ergeben. Die Beratung kann dazu beitragen, den Besitzern die Möglichkeiten von Sanierungen – ggf. mit Aufstockungen/Erweiterungen/Teilung…) aufzuzeigen und dadurch bewirken, dass die Sanierungsrate steigt und die Anzahl der abgerissenen Gebäude sinkt. Die Anzahl der Beratung sollte in Zukunft deutlich gesteigert werden.

Als neues Finanzierungselement für die Maßnahme sollten (Teile der) Einnahmen aus der Leerstandsabgabe (siehe G3.1.1) verwendet werden.

Das Programm sollte auf Nicht-Wohngebäude ausgedehnt werden, bei der Beratung sollte auch die Möglichkeit einer Umnutzung von (leerstehendem) Bürogebäude oder sonstigem Nicht-Wohngebäude auf Wohngebäude überprüft werden.

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land.

Der Erfolg der Maßnahme kann durch die Anzahl der Beratungen und die Anzahl der abgerissenen Wohneinheiten gemessen werden.

Öffentlichkeitsarbeit zur Attraktivierung von Sanierungen statt Abriss und Neubau (G3.2.3)

Die Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung der Gebäudesanierung generell und der Option Sanierung statt Abriss und Neubau im Speziellen sollte intensiviert werden („Sanierungskampagne“ des Landes). Als Vorteile der (energetischen) Sanierung sollten Aspekte wie Energieeinsparung, Dekarbonisierung, Versorgungs- und Energiekostensicherheit sowie Behaglichkeit kommuniziert werden, vor allem sollten aber die architektonischen/gestalterischen Vorzüge betont werden.

Der Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sollte zunächst auf Wohngebäudesanierungen liegen, von Anfang an sollten jedoch auch die Sanierung von Nicht-Wohngebäuden - auch das Thema Umnutzung leerstehender Nicht-Wohngebäude in Wohngebäude thematisiert werden.

Als Umsetzungsinstrumente sollten Wettbewerbe mit Auszeichnung der besten Sanierungen (in verschiedenen Gebäudekategorien, mit und ohne Umnutzung…), Broschüren, Fernseh- und internet-Darstellungen genutzt werden.

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land.

Der Erfolg könnte an der Anzahl der Auszeichnungsveranstaltungen, der Broschüren, der Fernsehberichte… gemessen werden.

Einwirkung auf den Bund

Die Ausbildungen von Architekten, Haustechnikern und Bauingenieuren sind derzeit stark auf den Neubau ausgerichtet. Um mehr Planer mit Arbeitsschwerpunkt Sanierung auszubilden, sollten die Lehrpläne der Universitäten und Fachhochschulen überarbeitet werden. Gleiches gilt für die Handwerksberufe in der Baubranche. Auch hier ist eine stärkere Berücksichtigung der Sanierung notwendig.

Auswirkungen der Umsetzung

...auf die Ökonomie

in Arbeit

...auf den Arbeitsmarkt

in Arbeit

Sonstige Auswirkungen

Co-Benefits

Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...

Nachteilhafte Nebenwirkungen

Partizipation

Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?

Umsetzergruppe

Interessensvertretungen, Netzwerke

Technologie- und Lösungsanbieter

Unabhängige FachexpertInnen

Allgemeine Anmerkungen