Handlungsfeld G3.5: Zirkulär Bauen
Für den Inhalt verantwortlich: Martin Ploß
Mitarbeit: Theresia Tschohl, Hermann Kaufmann, Dietmar Lenz, Christof Drexel
Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf das Aktionsfeld 6.4.3.5 (Materialität) der Strategie der EA+.
Status quo
Ausgangslage und Zielsetzung
Neben der Langlebigkeit von Gebäuden ist das zirkuläre Bauen einer der wichtigsten Grundsätze des energie- und ressourcenschonenden Bauens. Werden für den Neubau von Gebäuden möglichst viele Baumaterialien eingesetzt, die wiederverwertet werden konnten oder rezykliert wurden, so verringert dies den Energieeinsatz und die grauen Emissionen sowie den Einsatz von Materialressourcen. Gleiches gilt, wenn am Ende der Lebensdauer des betrachteten Gebäudes möglichst viele Baustoffe und Komponenten wiederverwertet oder rezykliert werden können. Gebäude sollten daher so entworfen und konstruiert werden, dass einzelne Verschleißteile problemlos ausgewechselt werden können, dass beim Bau möglichst viele Bauteile/Baustoffe wiederverwertet werden können und dass das Gebäude am Ende seiner Lebensdauer so demontiert werden kann, dass möglichst große Teile wiederverwertet oder rezykliert werden können.
Der Aufwand für die Herstellung derartig konstruierter Gebäude mag mitunter gleich groß oder sogar größer sein; durch die Verlängerung der Lebensdauer und die Wiederverwendung von Baustoffen/Bauteilen sinkt aber die spezifische, jährliche Emission. Die Einsparung an grauer Energie und die Reduktion der grauen Emissionen durch zirkuläres Bauen sind bislang nur schwer abschätzbar – besonders, wenn nicht einzelne Gebäuden betrachtet werden, sondern ganze Gebäudebestände.
Für die Modellierung im Rahmen der Green Deal Modellregion Vorarlberg wird bewusst keine Einsparung angesetzt – auch, weil im Betrachtungszeitraum kaum ein zirkulär geplantes, neu errichtetes Gebäude abgerissen und in Teilen wiederverwertet werden wird. Für die Modellierung im gewählten, kurzen Betrachtungszeitraum könnte daher nur die Reduktion durch den Einsatz von Recyclingmaterial berücksichtigt werden. Allerdings liegt etwa der Vorteil von Recyclingbeton [1] nicht in der Emissionsminderung, sondern im reduzierten Ressourcenverbrauch: Es wird nach wie vor energie- und CO2-intensiver Zement benötigt, nur Sand und Kies kann durch Betonbruch ersetzt werden.
Gesetze und Verordnungen, regional
Gesetze und Verordnungen, Bund und EU
- Recycling-Baustoffverordnung [2]
Förderungen und Subventionen, regional
Förderungen und Subventionen, Bund und EU
Maßnahmen
Neuauflage Wohnbauförderrichtlinie (G3.5.1)
In der übernächsten Novelle der Wohnbauförderrichtlinie sollten zum 01.01.2025 die folgenden Änderungen mit Bezug auf die Förderung des zirkulären Bauens umgesetzt werden:
- Förderung des Einsatzes von Recyclingbeton. In einem zweiten Schritt Einführung einer Mindestquote für Recyclingbeton.
- Förderung von und weiterer Folge Verpflichtung zu Systemtrennungen (Primär- Sekundär- Terziärsystem nach Schweizer Vorbild) [3]
- Förderung für die Bewertung und Optimierung des Gebäudes mit Methoden wie dem Entsorgungsindikator [4] oder (umfassender) dem urban mining index [5] und ein darauf aufbauendes Recycling-Konzept. Der Fokus liegt ebenso wie der der Maßnahme G3.5.2 auf der Gewinnung von Daten, die als Grundlage zur Justierung von quantitativen Anforderungen zum zirkulären Bauen verwendet werden können. Die Anforderungen bezüglich Recycling sollten - wie jene zu den Emissionen zur Herstellung des Gebäudes - als Teil eines ganzheitlichen Bewertungstools ähnich dem Kommunalgebäudeausweis Vorarlberg [6] des Systems QNB in Deutschland [7] eingeführt werden.
Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land.
Pilotprojekte zur Reduktion der grauen Emissionen von Gebäuden inkl. Haustechnik und zur Optimierung unter dem Gesichtspunkt des zirkulären Bauens (G3.5.2)
- Als Grundlage für eine strengere Justierung von Anforderungen an die grauen Emissionen in der BTV sollten ab 2024 geförderte Pilotprojekte (Neubau und Sanierung) durchgeführt werden. Die Gebäude sollten jedenfalls Paris-kompatiblen Standard in Bezug auf ihren Energiebedarf und ihre Emissionen im Betrieb haben. In den Projekten sollten – für unterschiedliche Marktsegmente wie EFH, Mehrfamilienhaus klein, Mehrfamilienhaus groß und verschiedene Arten von Nicht-Wohngebäuden - unterschiedliche Konzepte zur Reduktion der grauen Emissionen und zur Optimierung unter dem Gesichtspunkt des zirkulären Bauens getestet werden. Für die Pilotgebäude sollten auch etwaige investive Mehrkosten ermittelt werden, so dass die Wirtschaftlichkeit verschiedener Strategen zur Reduktion der grauen Emissionen und des zirkulären Bauens bewertet werden kann.
Die Initiative könnte von der WKV in Kooperation mit dem EIV ausgehen.
Der Erfolg der Maßnahme kann an der Anzahl der realisierten Pilotgebäude gemessen werden.
Einwirkung auf den Bund / Normenkomittees
- Überarbeitung der Regeln für die Zulassung von Recycling-Baustoffen (Recycling-BaustoffVO)
- Einführung von Mindestquoten für Recyclingmaterialien, nach Londoner Vorbild [8] [9], zunächst in öffentlichen Gebäuden sowie für Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen
- Norm für Wiederverwertbarkeit oder Trennfähigkeit von Verbundwerkstoffen entwickeln
- Prüfung und Anpassung von Normen, die das Bauen mit Recycling-Baustoffen erschweren oder unterbinden
- Festlegung einer bundesweit gültigen Bewertungsmethode für zirkuläres Bauen (z.B. urban mining index)
- Materialdatenbanken unterstützen, wie BauKarussell oder [10]
- Strengere Vorgaben hinsichtlich Rückbaubarkeit
Auswirkungen der Umsetzung
...auf die Ökonomie
in Arbeit
...auf den Arbeitsmarkt
in Arbeit
Sonstige Auswirkungen
Co-Benefits
Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...
Nachteilhafte Nebenwirkungen
Partizipation
Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?