Handlungsfeld M2.1: Flugreisen vermeiden
Für den Inhalt verantwortlich: Christoph Breuer
Mitarbeit: Andrea Sutterlüty, Christof Drexel
Status quo
Ausgangslage und Zielsetzung
Für die Emission aus privaten und geschäftlichen Flugreisen stehen derzeit nur sehr grobe Abschätzungen zur Verfügung [1]. Ausgehend von 0,6 Tonnen CO2 pro Person und Jahr (privat) und 0,3 Tonnen (geschäftlich) ist mit einer 50%igen Reduktion eine Einsparung von 0,45 Tonnen verbunden.
Gesetze und Verordnungen, regional
Gesetze und Verordnungen, Bund und EU
- Mineralölsteuergesetz: [2] (§4 Steuerbefreiung Kerosin)
Förderungen und Subventionen, regional
Förderungen und Subventionen, Bund und EU
Maßnahmen
Der Erfolg der nachstehenden Maßnahmen wird gesamthaft an der Reduktion des Flugverkehrs gemessen (Monitoring noch offen - z.B. Umfragen in Unternehmen / Mikrozensus)
In diesem Handlungsfeld kommen auch die Maßnahmen des Handlungsfelds M1.2 (Personenverkehr verlagern) zur Wirkung.
Kampagnen, Reisebüro-Kooperationen (M2.1.1)
Erarbeitung einer Kampagne, in der die Bevölkerung über die Klimaschädlichkeit des Fliegens, aber auch über attraktive Alternativen informiert wird; idealerweise in Kooperationen mit Reisebüros.
Umsetzung durch: Land, Gemeinden, Reisebüros, Kommunikationsagentur, ... (tbd)
Dienstreiserichtlinien anpassen (M2.1.2)
Die Richtlinien für Dienstreisen in Unternehmen und Verwaltung werden überprüft und ggf. angepasst.
- Videokonferenzen forcieren
- Flüge einschränken und streckenabhängig durch Zugreisen ersetzen
- Zugreisen mit 1. Klasse oder Business-Class ermöglichen
Umsetzung: Unternehmen, Arbeitgeber allgemein
Einwirkung auf den Bund
- Progressive CO2-Bepreisung mit Rückverteilung, Kerosinbesteuerung
Auswirkungen der Umsetzung
...auf die Ökonomie
in Arbeit
...auf den Arbeitsmarkt
in Arbeit
Sonstige Auswirkungen
Co-Benefits
Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...
Nachteilhafte Nebenwirkungen
Partizipation
Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?