Handlungsfeld M2.1: Flugreisen vermeiden

Aus EGD
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Für den Inhalt verantwortlich: Christoph Breuer

Mitarbeit: Andrea Sutterlüty, Christof Drexel

Status quo

Ausgangslage und Zielsetzung

Für die Emission aus privaten und geschäftlichen Flugreisen stehen derzeit nur sehr grobe Abschätzungen zur Verfügung [1]. Ausgehend von 0,6 Tonnen CO2 pro Person und Jahr (privat) und 0,3 Tonnen (geschäftlich) ist mit einer 50%igen Reduktion eine Einsparung von 0,45 Tonnen verbunden.

Gesetze und Verordnungen, regional

Gesetze und Verordnungen, Bund und EU

  • Mineralölsteuergesetz: [2] (§4 Steuerbefreiung Kerosin)

Förderungen und Subventionen, regional

Förderungen und Subventionen, Bund und EU

Maßnahmen

Der Erfolg der nachstehenden Maßnahmen wird gesamthaft an der Reduktion des Flugverkehrs gemessen (Monitoring noch offen - z.B. Umfragen in Unternehmen / Mikrozensus)

In diesem Handlungsfeld kommen auch die Maßnahmen des Handlungsfelds M1.2 (Personenverkehr verlagern) zur Wirkung.

Kampagnen, Reisebüro-Kooperationen (M2.1.1)

Erarbeitung einer Kampagne, in der die Bevölkerung über die Klimaschädlichkeit des Fliegens, aber auch über attraktive Alternativen informiert wird; idealerweise in Kooperationen mit Reisebüros.

Umsetzung durch: Land, Gemeinden, Reisebüros, Kommunikationsagentur, ... (tbd)

Dienstreiserichtlinien anpassen (M2.1.2)

Die Richtlinien für Dienstreisen in Unternehmen und Verwaltung werden überprüft und ggf. angepasst.

  • Videokonferenzen forcieren
  • Flüge einschränken und streckenabhängig durch Zugreisen ersetzen
  • Zugreisen mit 1. Klasse oder Business-Class ermöglichen

Umsetzung: Unternehmen, Arbeitgeber allgemein

Einwirkung auf den Bund

  • Progressive CO2-Bepreisung mit Rückverteilung, Kerosinbesteuerung

Auswirkungen der Umsetzung

...auf die Ökonomie

in Arbeit

...auf den Arbeitsmarkt

in Arbeit

Sonstige Auswirkungen

Co-Benefits

Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...

Nachteilhafte Nebenwirkungen

Partizipation

Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?

Umsetzergruppe

Interessensvertretungen, Netzwerke

Technologie- und Lösungsanbieter

Unabhängige FachexpertInnen

Allgemeine Anmerkungen