Handlungsfeld D2.4: Raumplanerische Innovationen

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Legislative: Raumplanungsbehörde 1. Instanz von den Gemeinden weg zu einer Behörde der mittelbaren Bundesverwaltung (BH) verlagern. Warum? Die gegenwärtige verwaltungsrechtliche Kompetenzverteilung auf Gemeindeebene führt bislang zum höchsten Landverbrauch europaweit.

Legislative: Eine bundesweit festgelegte und verordnete Grenze des Dauersiedlungsraums © DI Dr Arthur Kanonier (TU Wien)

Legislative: Rückwidmungen von Grundstücken müssen ohne Schadenersatzleistungen der Gemeinde möglich sein

Legislative: Baulandwidmungen werden nur unter der Voraussetzung verordnet, wie bestehendes Bauland in Freifläche zurückgewidmet wird - siehe dazu auch https://themavorarlberg.at/wirtschaft/i-have-dream