Handlungsfeld E1.12: Biomasse verstromen - Neue BHKW

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Verantwortlich für den Inhalt: Hans Punzenberger

Mitarbeit: Stephen Kaltheier, Richard Büchele, David Schmidinger, Christof Drexel

Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf das Aktionsfeld 7.4 der Strategie der EA+.

Status quo

Ausgangslage und Zielsetzung

Das Biomassepotenzial aus nachhaltiger Forstwirtschaft ist mit rund 1500 GWh Energieinhalt begrenzt [1]. Rund 450 davon werden zukünftig für Mitteltemperaturprozesswärme benötigt (vgl. Handlungsfeld I1.5 [2]); parallel dazu sollte der direkte Einsatz von Biomasse für die Raumwärme langsam zurückgefahren werden (Handlungsfeld G1.5 [3]). Gelingt eine Halbierung von ca. 900 auf 450 GWh, stehen primärenergetisch insgesamt 600 GWh zur Verfügung. Davon wiederum 370 kommen bereits in bestehenden Heizwerken zum Einsatz. Das verbleibende Potenzial von 230 GWh ermöglicht die Bereitstellung von 70 GWh elektrischer Energie. Effekt durch die Substitution von Importstrom ca. 0,06 Tonnen CO2 pro Person und Jahr.

Gesetze und Verordnungen, regional

  • Landesforstgesetz: [4]

Gesetze und Verordnungen, Bund und EU

  • KWK-Gesetz: [5]
  • Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: [6]
  • ElWOG: [7]

Förderungen und Subventionen, regional

  • Die Bundesförderung wird seitens des Landes mit einem eigenen Beitrag erhöht, dabei können zusätzliche Anforderungen definiert werden.

Förderungen und Subventionen, Bund und EU

  • Förderung von Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung, Thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen [8]

Maßnahmen

Förderrichtlinien für Biomasse in der Nahwärme überarbeiten (E1.12.1)

Die Förderung des Landes wird an die Ausarbeitung eines KWK-Konzepts (technische Machbarkeit / Ökonomie; vgl. E1.11.1) gekoppelt; bei gegebener Wirtschaftlichkeit wird die Anlage gefördert, wenn die KWK-Variante umgesetzt wird. (Siehe auch Flexible Betriebskonzepte (E1.12.2))

Auftraggeber / Entscheidungsträger Land
Kostenelemente keine
Finanzierung -
Umsetzung durch Land
Dauer bis 2023
Messung der Umsetzung Anpassung Förderung

Aufwertung von Winterstrom (E1.12.2)

Der bevorzugte, bzw. ausschließliche Betrieb in der Heizperiode spart wertvolle Ressourcen; zum einen, weil elektrische Energie im Sommer günstiger produziert werden kann, zum anderen, weil im Sommer keine oder zu wenig Wärme benötigt wird. Es ist eine Strategie zu erarbeiten, wie der wärmegeführte Betrieb für Wärmenetz-Betreiber attraktiv gemacht werden kann, z.B.

  • Sommerbetrieb durch industrielle Abwärme
  • Einsatz von Groß-Wärmepumpen, die im Winter mit Umgebungswärme arbeiten und im Winterbetrieb effiziente Zusatzwärme liefern können (Rauchgas, Auskopplung von Niedertemperatur-Wärme)
  • höhere Einspeisvergütungen im Winter
  • Anpassung der Wirtschaftklichkeitsberechnungen - geringere Wartungskosten / längere Lebensdauer (und somit Abschreibung) durch Einschränkung der Betriebsperiode
Auftraggeber / Entscheidungsträger Land, Energieversorger
Kostenelemente keine
Finanzierung -
Umsetzung durch Land, Energieversorger, EIV (tbd)
Dauer bis 2023
Messung der Umsetzung 0/1

Auswirkungen der Umsetzung

...auf die Ökonomie

in Arbeit

...auf den Arbeitsmarkt

in Arbeit

Sonstige Auswirkungen

Co-Benefits

Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...

Nachteilhafte Nebenwirkungen

Partizipation

Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?

Umsetzergruppe

Interessensvertretungen, Netzwerke

Technologie- und Lösungsanbieter

Unabhängige FachexpertInnen

Allgemeine Anmerkungen