Handlungsfeld E4.1: Biomasse in der Raumwärme reduzieren

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Für den Inhalt verantwortlich: Martin Ploß

Mitarbeit: Christof Drexel

Das Handlungsfeld mit seinen abgeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf die Aktionsfelder 6.4 und 6.5 der Strategie der EA+.

Status quo

Ausgangslage und Zielsetzung

Biomasse ist eine wichtige Säule des zukünftigen Energiesystems. Insbesondere für industrielle Prozesswärme im mittleren Temperaturbereich (100-500°C) stellt die Biomassefeuerung die wirtschaftlichste Dekarbonisierungsoption dar (vgl. Handlungsfeld I1.5 [1]). Darüber hinaus ist Biomasse der einzige erneuerbare Energieträger, der bereits in gespeicherter Form vorliegt und somit einen wertvollen Beitrag gegen die Winterstromlücke leisten kann (Handlungsfelder E1.11 [2] und E1.12 [3]). Das Potenzial in Vorarlberg ist aber (wie auch generell) begrenzt, deshalb sollte bei anderen Anwendungen, die auch auf andere Art und Weise gleichwertig oder besser realisiert werden können, auf Biomasse verzichtet werden. Dies ist in der Raumwärme der Fall. Rund 900 GWh Endenergie werden derzeit von Biomasseheizungen verbraucht, weitere 300 GWh in Heizwerken für Wärmenetze. Letztere sollen zukünftig "multimodal" werden (Handlungsfelder E3.2 [4] und E3.3 [5]) und Biomasse nur als Abwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.

Biomasse-Einzelheizungen sollten keinesfalls neu errichtet werden, mit der zunehmenden Nutzung für Industrie und elektrischer Energie muss auch eine sukzessive Substitution im Bestand einhergehen. Die Sanierungsoffensive (Handlungsfelder G1.2, G1.3 [6][7]) reduziert auch den Bedarf von direkt eingesetzter Biomasse relevant; wenn vom verbleibenden Bedarf 15 bis 20% substituiert werden (i.d.R. im Zuge des Anschlusses an ein Wärmenetz), kann die Halbierung auf ca. 450 GWh gelingen. Die Umsetzung wirkt sich auf die Ökonomie der Energieversorgung aus, an dieser Stelle aber nicht auf die Treibhausgas-Emission.

Gesetze und Verordnungen, regional

Gesetze und Verordnungen haben mittelbaren Einfluss auf den Einsatz von Biomasse zur Wärmeversorgung von Gebäuden, indem sie den Einsatz fossiler Energieträger beschränken.

Gesetze und Verordnungen, Bund und EU

  • Erneuerbare Wärme Gesetz (Entwurf) – Phase out Öl bis 2035, Gas bis 2040
  • Europäische Gebäuderichtlinie, Entwurf 2022 (Vorgabe Nullemissionsgebäude)

Förderungen und Subventionen, regional und Bund

Der Einsatz von Biomasse zur Wärmeversorgung wird in einer Vielzahl an Förderungen und verschiedenen Ebenen berücksichtigt. Dies kann direkt erfolgen (Förderung für Biomasseheizungen) oder indirekt, indem etwa fossile Energieträger verboten werden oder bestimmte CO2-Anforderungen erfüllen müssen.

  • Wohnhaussanierungsrichtlinie 2022 [8]
  • Energieförderung Vorarlberg 2022 [9]
  • Raus aus Öl Förderung Bund
  • Sauber Heizen für alle (bis zu 100% Förderung bei geringem Einkommen)
  • Bedarfszuweisung für öffentliche Gebäude [10]

Maßnahmen

Neuauflage Bautechnikverordnung (E4.1.1)

In der für den 01.01.2025 geplanten Neuauflage der Bautechnikverordnung Vorarlberg sollten die folgenden Änderungen in Bezug auf die Reduktion des Einsatzes von Biomasse zur Raumwärmebereitung aufgenommen werden:

  • Verbot von gebäudebezogenen Biomasseheizungen in Neubauten in Fernwärmegebieten

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land Vorarlberg.

Der Erfolg der Maßnahme kann über ein Monitoring der Anzahl und Leistung der verbleibenden Öl- und Gaskessel erfolgen (modifizierte Schornsteinfegerdatenbank).

Neuauflage Wohnbauförderrichtlinie (E4.1.2)

In der übernächsten Novelle der Wohnbauförderrichtlinie sollten zum 01.01.2025 über die Anforderungen der BTV 2025 hinausgehend die folgenden Änderungen in Bezug auf den Einsatz von Biomasseheizungen im Neubau umgesetzt werden:

  • Keine Förderung mehr für Neubauten mit Biomasseheizung

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land Vorarlberg. Der Erfolg der Maßnahme kann über ein Monitoring der Anzahl der neu installierten Wärmeerzeuger erfolgen. (Alternativ: Umsetzung der Maßnahme ja/nein)

Neuauflage Wohnhaussanierungsrichtlinie (E4.1.3)

In der übernächsten Novelle der Wohnhaussanierungsrichtlinie sollten zum 01.01.2025 über die Anforderungen der BTV 2025 hinausgehend die folgenden Änderungen in Bezug auf den Einsatz von Biomasseheizungen in Bestandsheizungen umgesetzt werden:

  • Keine Förderung mehr für die Umstellung von fossilen auf gebäudebezogene Biomassekessel in Fernwärmegebieten

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land Vorarlberg. Der Erfolg der Maßnahme kann anhand der Umsetzung der Maßnahme (ja/nein) gemessen werden.

Neuauflage Energieförderrichtlinie (E4.1.4)

In der übernächsten Novelle der Energieförderrichtlinie sollten zum 01.01.2025 über die Anforderungen der BTV 2025 hinaus folgende Änderungen in Bezug auf die Dekarbonisierung von Bestandsheizungen umgesetzt werden:

  • Förderung der Umstellung von gebäudebezogenen Biomassekesseln auf grüne Fernwärme für Kessel, die älter als 12 bis 15 Jahre sind

Die Kompetenz für die Maßnahme liegt beim Land Vorarlberg. Der Erfolg der Maßnahme kann anhand der Umsetzung der Maßnahme (ja/nein) gemessen werden.

Auswirkungen der Umsetzung

...auf die Ökonomie

in Arbeit

...auf den Arbeitsmarkt

in Arbeit

Sonstige Auswirkungen

Co-Benefits

Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...

Nachteilhafte Nebenwirkungen

Partizipation

Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?

Umsetzergruppe

Interessensvertretungen, Netzwerke

Technologie- und Lösungsanbieter

Unabhängige FachexpertInnen

Allgemeine Anmerkungen