Handlungsfeld M3.1: Reduktion Fahrzeuge

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Für den Inhalt verantwortlich: Christoph Breuer

Mitarbeit: Martin Reis, Pia Blessing, Christof Drexel

Status quo

Ausgangslage und Zielsetzung

Der Bestand an zugelassenen Fahrzeugen nahm in den letzten Jahren immer noch zu, allerdings immer weniger - zuletzt noch um 0,7% [1]. Um die graue Emission der Fahrzeug-Produktion zu reduzieren, ist eine bessere Ausnutzung und somit eine geringere Anzahl an Fahrzeugen erforderlich. Messgröße ist die Anzahl an jährlichen Neuzulassungen, wobei die Zusatzemission von Batteriefahrzeugen über den Fahrzeugtypen oder das -gewicht abgebildet werden kann. Um eine Halbierung der grauen Emission (ca. -0,3 Tonnen CO2 pro Person und Jahr) gegenüber 2019 zu erzielen, muss sich die Zahl der PKW-Neuzulassungen auf einem Niveau von rund 7000 Fahrzeugen einpendeln.

Gesetze und Verordnungen, regional

  • Stellplatzverordnung: [2]

Gesetze und Verordnungen, Bund und EU

  • Normverbrauchsabgabegesetz: [3]

Förderungen und Subventionen, regional

Förderungen und Subventionen, Bund und EU

Maßnahmen

Der Erfolg der nachstehenden Maßnahmen wird an der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1, N1 und N2 gemessen.

In diesem Handlungsfeld kommen auch die Maßnahmen des Handlungsfelds M1.2 (Personenverkehr verlagern; speziell M1.2.5 (MIV zugunsten sanfter Mobilität erschweren)) zur Wirkung.

Etablierung Carsharing und Nachbarschaftliches Autoteilen (M3.1.1)

Carsharing ist in Vorarlberg grundsätzlich bekannt und etabliert [4]. Das Umsetzungspotenzial ist aber nach wie vor sehr groß; mit verschiedenen Maßnahmen kann die Ausrollung unterstützt bzw. forciert werden.

  • Angebot vor der Nachfrage schaffen
  • Auf- und Ausbau fördern, Good Practise Bremen: [5]
  • Begünstigungen durch reduzierte Stellplätze bei Carsharing in Wohnanlagen / ausschließlich mietbaren Stellplätzen. Good Practise München: [6] [7]
  • "Mobility as a Service"-Modelle etablieren [8] Good Practise Augsburg: [9]

Umsetzung durch: Land, VVV, Gemeinden (tbd)

Angebot von Poolfahrzeugen in Unternehmen schaffen (M3.1.2)

  • Poolfahrzeuge von Unternehmen außerhalb der Geschäftszeiten für dritte (Mitarbeiter*innen, Anrainer) öffnen.

Umsetzung durch: Unternehmen

Auswirkungen der Umsetzung

...auf die Ökonomie

Der ökonomische Vorteil eines geringeren Fahrzeugbestands liegt im höheren Nutzungsgrad. Geteilte Fahrzeuge werden besser ausgelastet; die umgelegten Fixkosten (Steuern und Versicherungen, Service und Wartung, Wertverlust durch Alterung) werden auf eine höhere Fahrleistung umgelegt. Der konkrete Vorteil wird am Beispiel eines Renault Zoe ermittelt:

Die Kilometerkosten bei einer Fahrleistung von 15.000 km gemäß ADAC-Autokostenübersicht [10] betragen 40,4 cent/km. Im Vergleich dazu betragen die Gesamtkosten bei Verwendung eines Renault Zoe bei einem regionalen Car-Sharing-Anbieter und einer Jahresfahrleistung von 15000 km 5370 €/a (Monatsgebühr 19,9; 15000 km á 0,3 €; 300 Stunden (bei 50 km/h Durchschnitts-Geschwindigkeit) á €2,5) - das entspricht Kilometerkosten von 35,8 cent/km.

Die durchschnittliche Fahrleistung pro PKW liegt in der Praxis etwas niedriger (ca. 13600 km) - kann der Bestand an Fahrzeugen langfristig auf 114000 halbiert werden, beläuft sich der finanzielle Vorteil auf 71,3 Mio €.

In der Praxis stellt sich ein deutlich größerer Vorteil durch häufigere Nutzung des ÖVs und ähnliches ein; ökonomisch wird das jedoch an anderer Stelle berücksichtigt.

...auf den Arbeitsmarkt

in Arbeit

Sonstige Auswirkungen

Co-Benefits

Reduktion externalisierter Kosten, Gesundheit, Lebensqualität, Versorgungssicherheit, Sozialkapital,...

Nachteilhafte Nebenwirkungen

Partizipation

Wie müssen die betroffenen Akteure miteinbezogen werden?

Umsetzergruppe

Interessensvertretungen, Netzwerke

Technologie- und Lösungsanbieter

Unabhängige FachexpertInnen

Allgemeine Anmerkungen